10. Oktober 2008

Päpstliche Bestätigung für zwei altritualistische Orden

Rom/Gricigliano – Am 7. Oktober 2008, dem Fest der Rosenkranzkönigin, erhielten zwei traditionalistische Ordensgemeinschaften die Anerkennung päpstlichen Rechts.

Msgr. Camille Perl (Mitte) überreicht Gilles Wach (li.) das Bestätigungsschreiben. (Foto: ICRSP)

Msgr. Camille Perl (Mitte) überreicht Gilles Wach (li.) das Bestätigungsschreiben. (Foto: ICRSP)

Offiziell päpstlich bestätigt wurde das 1990 gegründete Institut Christus König und Hoherpriester als Gesellschaft Apostolischen Lebens päpstlichem Rechts. Gleichzeitig erhielt auch das zugehörige Institut der Anbetungsschwestern des königlichen Herzens Jesu Christi die päpstliche Anerkennung. Das gab die Gemeinschaft auf ihrer Webseite bekannt.

Der Vizepräsident der päpstlichen Kommission »Ecclesia Dei«, Prälat Camille Perl, verlas das von Kardinal Dario Castrillon Hoyos unterzeichnete Errichtungsdekret in der Seminarkapelle im Mutterhaus des Instituts in Gricigliano bei Florenz.

Die Priestergemeinschaft »Institut Christus König und Hoherpriester« wurde 1988 in Gabun in Afrika von Gilles Wach gegründet. Die Gemeinschaft, der ca. fünfzig Priester und siebzig Seminaristen angehören, pflegt mit päpstlichem Indult die Liturgie im vorkonziliären, lateinischen Ritus von 1962. Der weibliche Zweig der Anbetungsschwestern wurde 2001/04 gegründet.

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