10. November 2008

Bundesgerichtshof stärkt Namens- und Markenrechte des Klosters Andechs

Andechs – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position des Klosters Andechs in wichtigen Punkten des Namens- und Markenrechts nachhaltig gestärkt.

Der erste Zivilsenat des BGH hat am 23. Oktober 2008 eine Beschwerde der Bayerischen Gastronomie AG zurückgewiesen. Durch alle Instanzen haben somit die Gerichte in den letzten vier Jahren die Rechtsauffassung des Klosters bestätigt.

Diese höchstrichterliche und nicht mehr anfechtbare Entscheidung beendet die jahrelange Auseinandersetzung um die Marke »Der Andechser« und die Firmierung »Kloster Andechs« zugunsten des Klosters Sankt Bonifaz in München und Andechs. Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Beschwerde der inzwischen zahlungsunfähigen Bayerischen Gastronomie AG gegen die nicht zugelassene Revision im Urteil des Oberlandesgerichts München vom 15. Februar 2007 zurückgewiesen.

Die Urteile des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2007 und des Landgerichts München I von 2006 sind damit rechtskräftig und untermauern die Position des Klosters in wichtigen Punkten des Namens- und Markenrechts:

  1. Der Name »Kloster Andechs« ist mit der Benediktinerabtei Sankt Bonifaz in München und Andechs untrennbar verbunden und stellt ein besonders wertvolles Rechtsgut dar. Dies gilt für alle in den Wirtschaftsbetrieben des Klosters hergestellten Produkte.
  2. Die Gemeinde Andechs leitet ihren Namen vom Kloster Andechs ab. Gerade deshalb ist die Bezeichnung »Andechs« nicht eine bloße und beliebig verwendbare geographische Angabe.
  3. 3. Die Verwendung des Namens »Der Andechser« (nicht nur Kloster Andechs) ist nur Unternehmen gestattet, die mit der Benediktinerabtei Sankt Bonifaz in München und Andechs rechtlich und wirtschaftlich eindeutig verbunden sind. Alles andere ist eine Namensanmaßung, die den Verbraucher beim Kauf von Produkten irreführen kann und damit die Namensrechte des Klosters verletzt.

Rund eine Million Besucher des Klosters, seine Kunden und Partner sowie die Verbraucher könnten auch in Zukunft sicher sein: Wo »Kloster Andechs«â€œ draufstehe, stehe das Kloster Andechs auch dahinter, so das Kloster in seiner Pressemitteilung.

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