4. Juli 2009

Augsburg: Theodor Hausmann zum Abt geweiht

Augsburg – Gestern, 3. Juli 2009, wurde P. Theodor Hausmann OSB im Rahmen eines feierlichen Pontifikalamtes im Augsburger Mariendom zum Abt geweiht.

Bischof Walter Mixa übergibt Abt Theodor Hausmann den Abtstab. (Foto: Bistum Augsburg)

Bischof Walter Mixa übergibt Abt Theodor Hausmann den Abtstab. (Foto: Bistum Augsburg)

Abt Theodor Hausmann leitete bereits seit 2006 die Abtei St. Stephan als Prior-Administrator und war am 3. Mai 2009 vom Konvent für zwölf Jahre zum Abt gewählt worden. Als Leitwort wählte er: Deus salvator meus et non timebo – Gott ist mein Retter und ich fürchte mich nicht (Jes 12,2).

Die Festpredigt hielt der frühere Augsburger Bischof und frühere Erzabt von St. Ottilien, Viktor Josef Dammertz OSB. Er ging dem Anlass entsprechend auf das Wesen des Abtsamtes ein. Nach der Benediktsregel, vertrete der Abt Christi Stelle in der klösterlichen Gemeinschaft. Daher schuldeten ihm die Mönche Gehorsam. Benedikt, so Dammertz, zeige aber auch die Grenzen und Bedingungen der Autorität eines Abtes auf: »Christus selber lässt keinen Zweifel aufkommen: Wer sein Diener sein will, muss immer auch Diener seiner Brüder sein. Darum muss, wer in seiner Nachfolge groß sein will, der Diener aller sein, und wer der Erste sein will, muss sich zum Knecht aller machen. Wahre christliche Größe erweist sich in der Bereitschaft zu dienen.«

Stichwort: Abtsweihe

Die landläufig als »Abtsweihe« bezeichnete Abtsbenediktion lehnt sich zwar liturgisch stark an eine Bischofsweihe an, ist aber keine sakramentale Weihe, sondern nur eine feierliche Segnung. Abt wird man durch Wahl, nicht durch Weihe.

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