24. Oktober 2012
Jeremias Schröder OSB zum Abtpräses gewählt
St. Ottilien – Die Mitglieder des 20. Generalkapitels haben den bisherigen Erzabt von St. Ottilien, Jeremias Schröder OSB, zum Präses der Missionsbenediktinerkongeragtion von St. Ottilien gewählt. Der Erzabtstuhl von St. Ottilien ist seitdem vakant, so dass die Mönche von St. Ottilien in den kommenden Wochen einen neuen Erzabt wählen werden.
Nach der Wahl am vergangenen Samstag legte Schröder vor den 39 stimmberechtigten Mitgliedern des Generalkapitels das Glaubensbekenntnis und den Treueid ab. Abtpräses Jeremias Schröder OSB ist für acht Jahre gewählt, danach kann er für jeweils vier Jahre wiedergewählt werden. Die Leitung des Klosters in St. Ottilien liegt bis zur Wahl eines neuen Erzabtes in den Händen des Priors P. Claudius Bals.
Die Trennung der Kongregationsleitung vom Amt des Hausoberen der Erzabtei St. Ottiien war schon in den Tagen des ersten Erzabts Norbert Weber im Gespräch. Auch Erzabt Weber war nach seinem Rücktritt als Erzabt noch einige Monate Präses der Kongregation gewesen. Endgültig beschlossen wurde die Aufhebung der Personalunion auf dem Generalkapitel 2008.
Die Kongregation der Missionsbenediktiner wurde 1884 in St. Ottilien gegründet. Im Geiste der Regel des heiligen Benedikts von Nursia leben heute in über 50 Klöstern rund 1000 Missionsbenediktiner. In 17 Ländern, darunter Tansania, Korea und Kuba arbeiten Ottilianer Missionare und einheimische Mönche Hand in Hand für die Verkündigung des Glaubens und in sozialen Entwicklungsprojekten.
Lesermeinungen
10 Kommentare zu “Jeremias Schröder OSB zum Abtpräses gewählt”
Was sagen Sie dazu?
Die Wahl von Erzabt Jeremias Schröder OSB zum Abtpräses der Kongregation St. Ottilien verwundert nicht, weil sich damit der Konvent auf geschickte Weise aufgrund einiger internen Konflikte seines Erzabtes entledigen konnte, der ja bekannter Weise schon in jungen Jahren zum Erzabt auf Lebenszeit gewählt worden ist, was zur Belastung wurde. Dies bedeutet im Klartext, dass Erzabt Jeremias Schröder OSB mit seiner Wahl zum Abtpräses entmachtet wurde. Der Posten als Abtpräses hat mehr die administrative Funktionen eines obersten Repräsentanten, der nur sehr begrenzte Vollmachten hat und auch nicht in die benediktinische Autonomie der einzelnen Klöster der Kongregation eingreifen kann . Auch hat er von nun an keinen eigenen Konvent mehr, dem er vorsteht und der ihm Gehorsam schuldet.
Ach was?
@Pater InCognito OSB: Natürlich ist es für eine Gemeinschaft nie schlecht, wenn nach einigen Jahren ein neuer Oberer gewählt wird. Jeremias Schröder wurde aber nicht entmachtet, sondern er hat selbst die Trennung der Personalunion von Erzabt und Abtpräses im Jahr 2008 eingeleitet, da diese beiden Ämter für eine Person zu umfangreich sind. Er selbst hat diesen Antrag auf dem Generalkapitel 2008 eingebracht. Und mit der Wahl zum Abtpräses hat der Konvent von St. Ottilien überhaupt nichts zu tun: diese Wahl traf das diesjährige Generalkapitel, in dem alle Äbte und Höheren Obere, sowie einige Deligierte aus den Klöstern weltweit zusammentraten. Von einer Entmachtung kann nicht die Rede sein. Als Abtpräses bleibt er außerdem der höchste Vertreter der Kongregation der Missionsbenediktiner und gibt damit den Ton an, wenn es beispielsweise um die höchste Gerichtsbarkeit der Kongregation, dem Generalkapitel und Kongregationsrat, geht.
Außerdem möchte ich noch betonen, dass Jeremias Schröder nach wie vor zu St. Ottilien gehört. Hier wird er auch als Abtpräses seinen Amtssitz haben.
Genau so ist es! Außerdem obliegt nur dem Heiligen Stuhl in Rom die Vollmacht in die Autonomie der einzelnen Frauen- und Männerklöster einzugreifen. Nichtmal der zuständige Bischof darf das (es sei denn es handelt sich um ein Kloster bischöflichen Rechts, das ist aber bei den Benediktinern praktisch nie der Fall!)
@Pater InCognito: Sprechen Sie etwa als Insider oder als kreuz.net-Reporter? 😉
@ Anonymus
Ich habe keineswegs gesagt, dass der Konvent der Erzabtei St.Ottilien den Abtpräses wählt, sondern lediglich daraufhin gewiesen, dass mit der Wahl von Erzabt Jeremias Schröder OSB, sich der Konvent seines Erzabtes Jeremias geschickt entledigen konnte, weil die Annahme der Wahl zum Abtpräses vom Konvent eindeutig begrüsst wurde. Leider kann ich in diesem Forum hierzu keine weiteren Interna publik machen, aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass es Spannungen und Konflikte über die Amtsführung von Erzabt Jeremias gab, so dass seine Wahl zum Abtpräses im Konvent mit Erleichterung aufgenommen worden ist. Auch ist die Behauptung, dass Erzabt Jeremias Schröder entmachtet worden ist, weil er keinem Konvent mehr unmittelbar vorsteht, der ihm Gerhorsam schuldet. Seine neue administrative Funktion ist mehr die eines obersten Repräsentantin und wird auch so in der Kongregation von St.Ottilien gesehen. Da nützt auch nichts der Hinweis, dass er selbst den Antrag auf Trennung von Erzabt und Präses eingebracht habe, weil diese Trennung schon länger im Gespräch war und ihm auch nahe gelegt worden ist.
Nachtrag
Auch ist die Behauptung, dass Erzabt Jeremias Schröder entmachtet worden ist, völlig richtig, weil er keinem Klosterkonvent mehr unmittelbar vorsteht, der ihm Gerhorsam schuldet.
Die Behauptung, dass er entmachtet wurde ist falsch. Es gab keine Intrigen oder eine Form des Zwangs, die ihn zur Annahme der Wahl zum Abtpräses gedrängt hätten. Der Hinweis darauf, dass Erzabt Jeremias die Ämtertrennung selbst veranlasst hat zeigt dies sehr wohl. Es ist ein Ausdruck seiner Bereitschaft die Erzabtei und die gesamte Kongregation zukunftsfähig zu machen. Die Ämtertrennung ist außerdem bereits seit dem ersten Erzabt von St. Ottilien Norbert Weber im Gespräch gewesen! Mit Erzabt Jeremias hat man nun jemanden gehabt, der den Mut zu diesem Schritt hatte. Als Abtpräses genießt Jeremias ein hohes Ansehen in der KOngragation und der gesamten benediktinischen Konföderation. Diesbezüglich ist man im Konvent von St. Ottilien ausgesprochen stolz auf ihn.
Und die Formulierung, dass der Konvent sich dem Erzabt entledigen konnte ist ebenso falsch. Die momentane Situation ist die, dass man händeringend um eine Nachfolge suchen muss. Geignete Kandidaten erfüllen zum Teil die kirchenrechtlichen Voraussetzungen noch nicht!
Das sind die Tatsachen!
An Anonymus, Beitrag 3. November 2012 10:40:
„Geignete Kandidaten erfüllen zum Teil die kirchenrechtlichen Voraussetzungen noch nicht! “
Bitte erklären Sie doch bitte als Spezialist von St. Ottilien, den Lesern von Orden Online, welche kirchenrechtlichen Voraussetungen hier gemeint und zu erfüllen sind.
Im Voraus besten Dank.
Beispielsweise:
-Seit mindestens 5 Jahren Profess
Weiteres ist in den Konstitutionen der Kongregation und dem CIC/1983 zu entnehmen….
…ewige Profess ist natürlich gemeint 😉 …