10. Dezember 2014

36. Generalkongregation der Jesuiten für 2016 einberufen

Rom – Der Generalobere des Jesuitenordens, Pater Adolfo Nicolás SJ (78) hat die 36. Generalkongregation der Gesellschaft Jesu einberufen. Sie beginnt am 2. Oktober 2016 mit einer Eucharistiefeier; die erste Plenarsitzung findet am 3. Oktober 2016 in Rom statt.

Adolfo Nicolas SJ

Adolfo Nicolas SJ

Die Generalkongregation ist das höchste Leitungsorgan des Ordens und ist in der 474-jährigen Ordensgeschichte erst 35 Mal zusammen gekommen. Rund 220 stimmberechtigte Jesuiten werden 2016 einen neuen, den 31. Generaloberen seit der Ordensgründung wählen und über die programmatische und geistliche Ausrichtung ihres Ordens beraten. Im Zuge der Vorbereitungen auf die Generalkongregation finden in allen Provinzen weltweit Provinzkongregationen statt, bei denen die Delegierten für die GK gewählt werden und über mögliche Themen beraten wird. In seinem Einberufungsschreiben weist der Generalobere darauf hin, dass Papst Franziskus im „Jahr der Orden“ alle Ordensleute aufrufe zu unterscheiden, „was Gott und die Menschen heute von ihnen erwarten“.

Wie von Ignatius von Loyola in den Ordenssatzungen festgelegt, kommt eine Generalkongregation nur in zwei Fällen zusammen: Zum einen zur Wahl eines Generaloberen. Da der amtierende Generalobere Adolfo Nicolás bereits im Mai 2014 angekündigt hat, dass er der kommenden Generalkongregation seinen Rücktritt vorschlagen wird, ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft Jesu 2016 einen neuen Generaloberen bekommen wird.

Neben dem Generaloberen wählt eine Generalkongregation auch die vier sogenannte „Assistenten ad providentiam“, d. h. Generalsberater mit besonderen Vollmachten, denen der Generalobere bestimmte Angelegenheiten vorlegen muss, um – je nach Fall – ihre Meinung dazu zu hören oder mit ihrer Zustimmung die eine oder andere Maßnahme zu setzen.

Eine Generalkongregation setzt sich zusammen aus Jesuiten, die kraft ihres Amtes teilnehmen, und aus gewählten Delegierten, wobei die gewählten Mitglieder die Mehrheit bilden. Mitglieder von Amts wegen sind – neben dem Generaloberen – zum einen Funktionsträger der Generalleitung, wie etwa die General- und Regionalassistenten, und zum anderen die Provinziäle. Die gewählten Mitglieder werden in den einzelnen Provinzen bestimmt.

Lesermeinungen

Was sagen Sie dazu?