Benediktion
Benediktion [lat. benedictio], die, feierliche gottesdienstliche Handlung, mit der Personen oder Gegenstände gesegnet werden (Segensfeier). Im engeren Sinne wird der Begriff auch für das dabei gesprochene Segensgebet verwendet.
Als Amtseinsetzungsfeier tritt die Benediktion da ein, wo mit dem Amt kein heilsvermittelnder, sondern nur ein kirchenrechtlicher Charakter verbunden ist (Abtsbenediktion, landläufig meist Abtsweihe genannt). Zwar lehnt sich die Feier liturgisch stark an eine Bischofsweihe an, es handelt sich dabei aber nicht wie bei der Bischofs-, Priester- oder Diakonenweihe (Konsekration) um eine sakramentale Weihe, sondern um eine Segnung. Es fehlen Handauflegung und feierliches Weihegebet und die Salbungen mit heiligen Ölen.
Der Benediktionsfeier steht meist der Diözesanbischof vor, sie kann aber auch von einem anderen Bischof oder Abt geleitet werden. Bei den Zisterziensern und Trappisten erteilt sie in der Regel der Generalabt.
In der Benediktionsfeier werden dem neuen Abt die Ordensregel und die Amtszeichen (Stab, Mitra und Ring) überreicht. Das Brustkreuz (Pektorale) hat der Abt schon direkt nach seiner Wahl erhalten. Er ist damit kein Bischof und diesem auch nicht gleichgestellt, darf aber als Zeichen der klösterlichen Unabhängigkeit in seinem Kloster die Pontifikalien (Brustkreuz, Ring, Stab und Mitra) verwenden.
gge
Letzte Änderung: 25. Oktober 2009
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