Decretum laudis


Decretum laudis (lat. laus Lob, Preis), das Dekret der lobenden Anerkennung, d.h. der förmliche kirchenrechtliche Verwaltungsakt, mit dem die vatikanische Kongregation für die Institute des geweihten Lebens (Ordenskongregation) einen Orden, ein Säkularinstitut oder eine Gesellschaft apostolischen Lebens offiziell gutheißt (Anerkennungsdekret).

Das Dekret ist noch keine endgültige Anerkennung, bedeutet aber die Unabhängigkeit vom Ortsbischof und damit die Entstehung eines Instituts päpstlichen Rechts (vgl. CIC Can. 589).

Letzte Änderung: 5. Februar 2009 

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