Hochmeister
Hochmeister (lat. magister supremus) ist der Titel des Generaloberen des Deutschen Ordens.
Nachdem der Orden infolge der Säkularisation des preußischen Ordensstaats auf das Deutsche Reich beschränkt und der letzte preußische Hochmeister, Albrecht von Brandenburg, zum Protestantismus übergetreten war, wurde die Hochmeisterwürde 1530 von Kaiser Karl V. dem bisherigen Deutschmeister, Walther von Cronberg, übertragen (»Hoch- und Deutschmeister«).
Seit 1923 wird das Hochmeisteramt durch Priester ausgeübt, die durch delegierte Brüder und Schwestern auf dem Generalkapitel jeweils für sechs Jahre gewählt werden.
Residenz
Hatte der Hochmeister seinen Sitz, nach dem Fall von Akkon, bereits 1291 nach Venedig verlegt, von wo er 1309 auf die Marienburg und schließlich nach Königsberg ging, so wurde die Ordenszentrale nun in Mergentheim eingerichtet. Der Friede von Preßburg 1805 beschränkte den Orden auf das Kaiserreich Österreich-Ungarn, so dass der Hochmeister, der nun beständig ein Prinz des Kaiserhauses war, seinen Sitz in Wien nahm, wo er bis 1918 blieb. Mit der Umwandlung des Ritterordens in ein Klerikerinstitut, seit 1923 sind die Hochmeister Priester, ging der Sitz kurz nach Freudenthal über, gelangte aber schließlich wieder nach Wien.
Kleidung und Titel
War der erste Kleriker-Hochmeister, Dr. Norbert Klein, zuvor Bischof von Brünn, so erlangte sein Nachfolger, Paul Heider, 1933 für die Hochmeister die Abtswürde. Hierbei genehmigte der Apostolische Stuhl ihm zugleich die Insignien eines Bischofs und auch das bischöfliche Violett. Das Hochmeisterkreuz trägt er auf dem Mantel, an einem schwarzen Coulant um den Hals und auch auf der linken Brust. Seine Anrede ist Exzellenz.
Jurisdiktion
Heute ist der Hochmeister der oberste Leiter aller drei Zweige des Deutschen Ordens, d.h. der Brüder (Priester), Schwestern und Familiaren. Er wird von den Brüdern und Schwestern im Generalkapitel jeweils auf sechs Jahre gewählt.
Damian Hungs
Letzte Änderung: 11. April 2009
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