Hoffmann, Eberhard


Eberhard Hoffmann OCist (1878–1940), Zisterzienser und 3. Abt der wiederbegründeten Zisterzienserabtei Marienstatt im Westerwald.

Leben

Eberhard Hoffmann besuchte das Gymnasium in Mehrerau und trat nach der Matura in Marienstatt ein. 1901 zum Priester geweiht und zu weiteren Studien nach Freiburg in der Schweiz geschickt, wurde er dort 1904 mit seiner Dissertation Das Converseninstitut des Cistercienserordens in seinem Ursprung und seiner Organisation (Freiburg/Schweiz, 1905) zum Doktor der Theologie promoviert. Nach seiner Rückkehr war er Kantor und lehrte Dogmatik in der Ausbildung der Ordenskleriker. Als Abt Konrads Kolb 1910 die Oblatenschule eröffnete, ernannte er den mittlerweile zum Subprior und Bursar beförderten Hoffmann zu deren Rektor.

Als Abt kümmerte Hoffmann sich neben der geistlichen Führung auch sehr um die wirtschaftliche Konsolidierung des Klosters, besonders der Landwirtschaft. 1922 gründet er die Abtei Himmerod in der Eifel und 1922 entsandte er eine Gründungskolonie nach Hardehausen im Paderborner Land. Er ließ in Marienstatt das Jugendheim erbauen und konnte für die Oblatenschule das Öffentlichkeitsrecht erlangen. Während Hoffmanns Amtszeit wurden die Zisterzienserinnenklöster Oberschönenfeld und Thyrnau Marienstatt unterstellt.

Hoffmann musste 1936 wegen eines »Devisenvergehens« – er hatte einem Mitbruder, der in Rom studierte, Semestergeld zugesandt – vor den Nazis ins Ausland flüchten und fand schließlich eine Bleibe im Benediktinerkloster Disentis in der Schweiz, wo er bis zu seinem Tod 1940 als Dogmatikprofessor tätig war. Dort wurde er auch beigesetzt.

DatenHermann; * 21. Jan. 1878 (Nauroth-Niederndorf, Westerwald); † 11. April 1940 (Ilanz, Kt. Graubünden); Vest.: 20. Aug. 1896; Sac.: 21. Juli 1901; Aufgaben: 1908–15 Kantor, 1909–1918 Subprior und Bursar, seit 1910 Rektor der Oblatenschule; Abbas: el. 31. Mai 1918, res.: Feb. 1936.
Literatur

  • 100 Jahre Wiederbesiedlung Marienstatt. (= Marienstatter Aufsätze VI) – Marienstatt, Buch- und Kunstverlag, 1988 – S. 125–133 und 153f.

Letzte Änderung: 2. August 2009 

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