Kapitelsaal


Kapitelsaal, in Klöstern der Versammlungsraum der Mönche oder Nonnen.

Kapitelsaal der Abtei Heiligenkreuz mit dem Hochgrab Friedrichs des Streitbaren (Foto: Stift Heiligenkreuz)

Kapitelsaal der Abtei Heiligenkreuz mit dem Hochgrab Friedrichs des Streitbaren (Foto: Stift Heiligenkreuz)

Der Kapitelsaal dient der täglichen Versammlung der Mönchsgemeinschaft zur Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten und zu geistlichen Lesungen. Seinen Namen hat er, weil in früheren Zeiten bei jeder Zusammenkunft ein Kapitel aus der Heiligen Schrift oder der Ordensregel vorgelesen wurde. Daher kommt auch die Bezeichnung »Kapitular« für einen Mönch, der kraft seiner Feierlichen Profess berechtigt ist, an diesen Zusammenkünften teilzunehmen. Die Versammlung der Kapitularen bezeichnet man als »Kapitel«.

Da im Kapitelsaal wichtige Entscheidungen und Lebensvollzüge der Klostergemeinschaft, wie die Wahl eines neuen Abtes, die Aufnahme von Novizen (Einkleidung), die Ablegung der zeitlichen Gelübde oder die Aufbahrung verstorbener Mönche, stattfinden, ist er nach der Klosterkirche der für das monastische Leben bedeutsamste Raum einer Abtei. Manchmal diente er früher auch als Grablege der Klostergründer, fürstlicher Förderer oder bedeutender Äbte.

Der Kapitelsaal befindet sich meist im Ostflügel der Klausur und ist quadratisch geschnitten. Die Sitze der Kapitularen befinden sich ringsum an den Wänden. Die Sitzordnung richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Kloster. Der Abt hat einen herausgehobenen Platz.

Letzte Änderung: 17. März 2009 

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