Klarissen-Kapuzinerinnen


Klarissen-Kapuzinerinnen, lat. Ordo S. Clarae Capuccinarum OSClCap, ein Zweig der Klarissen, der aus dem von Maria Laurentia Longo 1535 in Neapel gegründeten Tertiarinnenkloster hervorging, das 1538 die Regel der hl. Klara von Assisi und die Statuten der hl. Coletta von Corbie annahm und sich in Tracht und Lebensweise den Kapuzinern anglich.

Als offizieller Gründungstag des Reformzweiges der Klarissen-Kapuzinerinnen gilt der 10. Dezember 1538. An diesem Tag unterzeichnete Papst Paul III. das Motu proprio Cum monasterium, mit dem er das Drittordenskloster in ein klausuriert-kontemplatives Nonnenkloster des zweiten Ordens umwandelte.

Besondere Merkmale der Reform der Klarissen-Kapuzinerinnen, die für die Klarissen die gleiche Bedeutung bekommen sollte wie die Kapuziner-Reform für den Ersten Orden, waren ein strenges, durch die Klausur von der Welt abgeschlossenes Leben in konsequenter Armut, Einfachheit und intensivem Gebet bei Tag und Nacht.

Der Ordenszweig der Klarissen-Kapuzinerinnen breitete sich rasch aus. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts gab es bereits 18 Klöster in Italien (Perugia 1533), weitere in Spanien (Barcelona 1599) und Frankreich (Paris 1602–06), Mitte des 18. Jahrhunderts ungefähr 150 Klöster, davon neun in Amerika.

Durch die Klosteraufhebungen des 19. Jahrhunderts mussten auch die Klarissen-Kapuzinerinnen erhebliche Einbußen hinnehmen. 1992 gehörten dem Ordenszweig ca. 3000 Schwestern in 202 Klöstern an, 2002 noch 2300 Schwestern in 157 Klöstern, wovon einige dem Generalminister der Kapuziner und die anderen dem Ortsbischof unterstehen.

Der Zweig der Klarissen-Kapuzinerinnen von der Ewigen Anbetung wurde am 21. Juni 1860 von dem Kapuzinerpater Bonifatius Söngen, mit Gutheißung Bischof Kettelers, im Bistum Mainz gegründet.

gge

Letzte Änderung: 30. März 2009 

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