Klarissen-Urbanistinnen


Klarissen-Urbanistinnen, lat. Ordo Sanctae Clarae regulae Urbani IV, Abk.: OSClUrb, ein Zweig der Klarissen, der nach der von Papst Urban IV. 1263 approbierten gemäßigten Regel lebt, die gegenüber der strengen ursprünglichen Klara-Regel u.a. den Klöstern Besitz und feste Einkünfte zur Existenzsicherung gestattet.

Im Mittelalter gehörten die meisten Klarissenklöster in Deutschland zu dieser Observanz.

Heute bilden die Urbanistinnen einen eigenen Ordenszweig, zu dem noch etwa 88 Klöster mit 1200 Nonnen gehören.

Letzte Änderung: 15. September 2008 

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