Kommende


Kommende (v. lat. commendare, anvertrauen) ist

  1. ein Konvent und Kloster eines Ritterordens. Manchmal auch als Komturei bezeichnet, stand an ihrer Spitze als Hausoberer ein Komtur.
  2. kirchenrechtlich die vorläufige Übertragung eines vakanten Amtes bis zu dessen entgültiger Neubesetzung. In der Kirchengeschichte wurde das Kommendewesen dadurch missbraucht, dass eine Kommende gegen Bezahlung verliehen wurde und der Empfänger der Kommende nur die Einkünfte aus seiner Kommende bezog ohne den Pflichten nachzukommen, die mit seinem Amt verbunden waren. (vgl. Kommendatarabt)

Letzte Änderung: 24. März 2009 

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