Landkomtur


Der Landkomtur ist im Deutschen Orden der Vorsteher einer Ballei gewesen. Er wurde von den Ordensrittern der Ballei auf Lebzeit gewählt. Ursprünglich Komtur einer beliebigen Kommende, war der Sitz des Landkomturs seit dem ausgehenden Mittelalter an eine bestimmte Kommende gebunden, die Landkommende genannt wurde. Oftmals handelte es sich bei ihr um die reichste Kommende der Ballei.

In seiner Amtsführung war der Landkomtur an die Ratsgebietiger gebunden, die eine Art Provinzrat bildeten. Versetzungen von Ordensrittern und Ordenspriestern wurden in diesem Gremium besprochen, ebenso wie später die Vergabe von Kommenden. Auch gegenüber dem Hochmeister war er in seiner Amtsführung verantwortlich, dem er jährlich Rechenschaft geben musste.

Stand das Amt eines Landkomturs ursprünglich auch den Priesterbrüdern offen, so konnte es seit dem ausgehenden Mittelalter nur noch von Ordensrittern besetzt werden.

Damian Hungs

Letzte Änderung: 11. April 2009 

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