Pater Immediat
Pater Immediat (dtsch.: unmittelbarer Vater), auch Vaterabt, bei den Zisterziensern der strengen und der gewöhnlichen Observanz der Abt eines Mutterklosters (→ Filiation), der für ein (in der Regel von dort aus gegründetes) Tochterkloster verantwortlich ist und gewisse Aufgaben (u.a. die Visitation des Tochterklosters) erfüllt.
In den Konstitutionen der Trappisten 74.1 heißt es dazu:
»Der Pater Immediat wache über den Fortschritt seiner Tochterhäuser. Unter Wahrung der Selbständigkeit des Tochterhauses soll der Pater Immediat den Abt in der Ausübung seiner pastoralen Aufgabe unterstützen, ihm helfen und die Eintracht in der Gemeinde fördern. Wenn er sieht, dass dort irgendwelche Vorschriften der Regel oder des Ordens verletzt werden, soll er, nachdem er sich mit dem dortigen Abt beraten hat, in Demut und Liebe die Situation zu heilen versuchen.«
Letzte Änderung: 19. September 2009
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