Patronat


Patronat (v. lat. patronus = Schutzherr), Vorrechte und Pflichten, die den Stiftern von Kirchen und Klöstern oder ihren Rechtsnachfolgern zustanden bzw. zustehen.

Das Patronatsrecht entstand im 12. und 13. Jahrhundert aus dem sogenannten Eigenkirchenwesen. So billigt bereits das sog. »decretum gratiani« von 1139/40 Kirchenstiftern ein Recht auf Vorsorge und Rat in Angelegenheiten der Kirchen, das Recht, den Pfarrer einzusetzen und ein Recht auf Unterstützung aus den Einkünften der Kirche im Fall einer Notlage zu.

Seit der Kirchenrechtsreform von 1917 ist die Neuentstehung von Patronaten untersagt, eine Aufhebung bestehender Patronate wurde aber nicht gefordert. Im westlichen Deutschland wurden nach 1945 viele Patronate vertraglich abgelöst.

In manchen Diözesen bestehen bis heute Patronate. Meist hat hier der Patron Baulastverpflichtungen. Er hat er in der Regel das Präsentationsrecht inne. Außerdem bestehen zum Teil Ehrenrechte wie ein besonderer Platz in der Kirche, eine besondere Begräbnisstätte oder Vorrang vor den übrigen Gläubigen bei Prozessionen.

POW

Letzte Änderung: 1. Mai 2008 

Kommentare

Ein Kommentar zu “Patronat”

  1. suttner franzl
    2. Februar 2009 10:47

    Hallo ,

    Gibt es eine Ãœbersicht welche Patronate noch aktiv sind ?

    Interessant wäre auch, welche Vereinbarungen zwischen dem Patron
    und der jeweiligen Gemeinde noch rechtswirksam sind bzw.
    Rechte und Pflichten gepflegt werden.

    mfG

    franzl

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