Propst


Propst, Mehrzahl: Pröpste, von lat. praepositus bzw. mlat. propostus »Vorgesetzter« häufig auch unrichtig Probst geschrieben, ist in der katholischen Kirche der Titel für den ersten Würdenträger eines Domkapitels (Dompropst) oder Kollegiatkapitels (Stiftspropst), bei den Augustiner-Chorherren für den Klostervorsteher. An manchen Orten tragen auch die Pfarrer einer städtischen Hauptkirche (Propsteikirche) den Ehrentitel Propst.

Die Benediktsregel kennt den Begriff Propst für den Stellvertreter des Abtes. Seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit wurden auch Vorsteher kleinerer Klöster Propst genannt. Heutzutage hat sich für beide Funktionen die Bezeichnung Prior durchgesetzt. Bis in unsere Zeit wurden auch in manchen Frauenklöstern die vom Abt des Mutterklosters gesandten Verwalter der wirtschaftlichen Angelegenheiten Pröpste genannt (z.B. Kloster Fahr bis 2004).

In einigen evangelischen Landeskirchen ist der Propst der Leiter eines mittleren oder unteren Aufsichtsbezirks (Propstei oder Sprengel).

Letzte Änderung: 30. März 2009 

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