Ratsgebietiger


Als Ratsgebietiger bezeichnete man im Deutschen Orden die Ritterbrüder, die den Landkomtur in seiner Amtsführung unterstützten. Sie wurden aus dem Kreis der Ritterbrüder einer Ballei gewählt und hatten ein Mitspracherecht bei Ordensaufnahmen, Versetzungen und der Vergabe von Kommenden.

Letzte Änderung: 11. April 2009 

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