Wilfinger, Georg


Georg Wilfinger OSB (* 6. Okt. 1949 Immendorf), Benediktiner und 67. Abt der Benediktinerabtei Stift Melk in Niederösterreich.

Leben

Wilfinger wurde 1949 in der Melker Stiftspfarre Immendorf geboren. Er besuchte das Gymnasium Hollabrunn und trat nach seiner Matura in die Abtei Melk ein. Nach der Profess studierte er in Salzburg Theologie und wurde 1975 durch Weihbischof Dr. Alois Stöger zum Priester geweiht.

Von 1983 bis 2000 wirkte er als Konviktsdirektor, unterrichtete am Stiftsgymnasium Religion und ist seit 1985 auch Pfarrer der Stiftspfarre Großriedenthal. Am 21. März 2001 zum Prior bestellt, übernahm er am 7. November d.J., nachdem Abt Burkhard Ellegast am 6. November sein 70. Lebensjahr vollendet hatte, die Leitung des Klosters und wurde am 12. Oktober, dem Stiftertag, für zwölf Jahre zum Abt gewählt.

Daten

* 6. Okt. 1949 (Immendorf, NÖ); Vest.: 4. Sep. 1969; Prof.: 5. Sep. 1970, 13. Okt. 1973; Sac.: 8. Mai 1975 (Melk); Abbas: el. 12. Okt. 2001; ben. 2. Dez. 2001 (Kard. Dr. Franz König); In gaudio servire – in Freude dienen.

Letzte Änderung: 6. Januar 2010 

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Kommentare

11 Kommentare zu “Wilfinger, Georg”

  1. Wendlehner Wolfgang, Oberst i.R. Identicon Icon
    Wendlehner Wolfgang, Oberst i.R.
    30. Oktober 2008 13:07

    Werte Redaktion!
    Ist es möglich ein gesamte Aufstellung der bisherigen Äbte des Stiftes Melk zu erhalten?
    Herzlichen Dank!
    Wendlehner

  2. gge Identicon Icon
    30. Oktober 2008 14:01

    Vielleicht vom Stift Melk selbst: http://www.stiftmelk.at/

  3. patrick Identicon Icon
    patrick
    1. April 2011 01:48

    Deckt seit Jahren den Kindesmissbrauch im Stift Melk!

  4. bert schürmann Identicon Icon
    bert schürmann
    2. April 2011 10:22

    deckt? welch grosses wort! vielleicht schützt er ja nur. eine möglichkeit aus der sicht des betrachters. der abt ist doch nicht nur vorsteher des klosters sondern auch der hüter der regel und der vater der mönche.

  5. Lucia Identicon Icon
    Lucia
    2. April 2011 14:37

    Ich finde “schützt” noch schlimmer als “deckt”. Hüter der Regel und Vater der Mönche – beinhaltet das den Schutz oder das decken seiner Mitbrüder die sich in dieser widerlichen Art schuldig gemacht haben? Ich finde es bedauerlich, dass Sie zugunsten der Täter und nicht der Opfer sprechen.

  6. bert schürmann Identicon Icon
    bert schürmann
    3. April 2011 12:32

    natürlich beinhaltet das den schutz. schütz ich meine familie nicht gegen anschuldigungen? ich muss doch beides verstehen den kläger und den beklagten. es geht nicht um die frage des missbrauchs sondern um den vorwurf diesen zu decken. wenn man eine solche anschuldigung ausspricht und nicht beweisen kann ist das zumindest ehrabschneident.

  7. Lucia Identicon Icon
    Lucia
    3. April 2011 18:28

    Ehrabschneidend ist vielmehr das was in Melk vorgefallen ist. Ihre Familie gegen Anschuldigungen schützen ist als solches nicht falsch, wenn es sich aber um Anschuldigungen handelt, die seit langem bekannt sind und die zumindest einen Kern von Wahrheit enthalten, gehört es auch zum väterlichen Dienst dafür zu sorgen, dass die Missstände enden. Der Hüter der Regel sollte sich einmal an die RB erinnern.
    Vielleicht haben Sie Zeit und Lust einmal die Kapitel 25, 28, und 46 zu lesen (oder wieder zu lesen, ich bin sicher, dass Ihnen die Regel Benedikts bekannt ist).
    Auch Kapitel 64 (Zitat: Der eingesetzte Abt bedenke aber stets, welche Bürde er auf sich genommen hat und wem er Rechenschaft über seine Verwaltung ablegen muss) wäre möglicherweise von Interesse. Glauben Sie bitte nicht, dass ich mich über die Situation freue, wie es anscheinend manche tun denen es nur darauf ankommt, die Kirche schlecht zu reden. Aber ich bedaure dass es immer noch vorkommt, dass Missstände kleingeredet und verharmlost werden.

  8. bert schürmann Identicon Icon
    bert schürmann
    4. April 2011 11:48

    mit der hervorhebung des abtes an der vaterwürde gottes wird sein geistlicher anspruch untermauert und in die sphäre der unantastbarkeit erhoben. dazu gehört auch die erwartung sowohl verständnis, geduld und hilfe zu erhalten, aber auch korrektur, strenge und strafen. natürlich auch strafen und bei bewiesener schuld auch zivilrechtlich. nur: einem abt vorzuwerfen er deckt seit jahren missbrauchsfälle ist haltlos.

  9. Lucia Identicon Icon
    Lucia
    4. April 2011 13:15

    Leider nicht!

  10. bert schürmann Identicon Icon
    bert schürmann
    4. April 2011 15:21

    der stand des abtes und seine difinition ist eine andere als die eines priors guardians oder eines provinzials. benedikt setzt die vaterwürde in die nähe gottes das ist unabdingbar. wie sollte sich der abt verhalten bei einem vergehen? alle fälle wurden untersucht und die schuldigen benannt und bestraft. welche institution ist mit ihren missetaten so transparent wie wir? also gehen wir in uns und suchen die mitte in der wir gerechtigkeit finden.

  11. Lucia Identicon Icon
    Lucia
    5. April 2011 11:53

    “Die Mitte in der man Gerechtigkeit findet” ist genau das, was in Melk konsequent umgangen wird. Benannt und bestraft? Wer auch nur den kleinsten Einblick in den Melker Konvent hat weiss, das genau das – wenn überhaupt – nur teilweise geschehen ist. Der Abt steht in der benediktineischen Tradition an Christi statt in seiner Abtei und darf eben deshalb solche Misstände nicht verharmlosen oder entschuldigen. Alleine die Tatsache das die Vorkommnisse in Melk den dortigen Vorgesetzten seit vielen Jahren bekannt waren und das erst nachdem sie an die Öffentlichkeit gerieten “gehandelt” wurde zeigt ja, dass Transparenz so ziemlich das letzte ist wovon man hier sprechen sollte.
    Die Sphäre der Unantastbarkeit ( wie Sie in Ihrem vorletzten Kommentar geschrieben heben) wird in der RB eben gerade nicht untermauert. Mit der Herausstellung der Vaterwürde wird vielmehr der Anspruch verknüpft, dieser Würde auch gerecht zu werden.

Was sagen Sie dazu?