Generalsuperior
Generalsuperior/in (Generaloberer/in) ist der bzw. die höchste Obere eines Ordens. Amtssitz des Generalsuperiors ist das Generalat.
Auf einem Generalkapitel für sechs Jahre gewählt, besteht in allen Orden die Möglichkeit der Wiederwahl. In einigen Orden ist sie jedoch auf eine bestimmte Anzahl beschränkt.
Dem Generalsuperior obliegt die Leitung des Gesamtordens, worin er von seinem Generalrat unterstützt wird. In wichtigen Entscheidungen ist er verpflichtet seine Generalräte anzuhören und in verschiedenen Punkten auch an deren Votum gebunden. Zudem ist es seine Aufgabe, alle Konvente seines Ordens innerhalb von drei Jahren einer Visitation zu unterziehen, wobei er in großen Ordensgemeinschaften auch von einem Visitator unterstützt werden kann. In seiner gesamten Amtsführung, ist er der Religiosenkongregation verantwortlich.
Im Benediktinerorden tritt an die Stelle des Generalsuperiors ein Abtprimas, dessen Rechte jedoch nicht so weitreichend sind. In den franziskanischen Orden heißt der Generalsuperior Generalminister, in anderen Orden sind auch die Bezeichnungen Generalabt, Generalrektor oder Generalprior gebräuchlich.
Damian Hungs
Letzte Änderung: 5. November 2008
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