Provinz
Als Ordensprovinz wird der Zusammenschluss mehrerer abhängiger Ordenshäuser eines Ordens oder einer Kongregation bezeichnet.
An ihrer Spitze steht ein Provinzial/Provinzialin (Provinzialsuperior, Provinzialprior, Provinzialmagister). Die Mitglieder der Provinz können in die verschiedenen Ordensniederlassungen der Provinz versetzt werden, welche auch die Aufsicht über diese Ordenshäuser führt. Oftmals haben die Oberen der einzelnen Häuser kaum Befugnisse über diese, da ihre Führung, besonders wirtschaftlich, normalerweise durch die Provinz wahrgenommen wird.
Die Größe und Zusammensetzung von Provinzen kann unterschiedlich sein. Meistens sind sie nach Nation oder Region organisiert. Sie können aber auch nach Gründungsausgang der einzelnen Häuser zusammengefasst sein (siehe die Provinzen der Alexianer in Deutschland). Verschiedene Orden verlangen eine personelle Mindeststärke (Augustiner brauchen 50 Ordensmitglieder um eine Provinz errichten zu können) oder auch eine Mindestzahl an Ordensniederlassungen (Alexianer brauchen zur Errichtung wenigstens drei Konvente).
Damian Hungs
Letzte Änderung: 2. Mai 2008
Kommentare
Ein Kommentar zu “Provinz”
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Bonjour cher Père Werle Bernd,
J’essaye de vous joindre et n’y arrive pas. S’il te plaît, si tu as une minute, fais-moi signe. Fr. Brice Bini, op