Superior
Als Superior, auch Hausoberer genannt, bezeichnet man den Oberen eines Ordenshauses. Er ist kein höherer Oberer, sondern steht lediglich im Täglichen einer Gemeinschaft vor Ort vor.
Ernannt durch den jeweiligen Provinzoberen, ist er diesem auch zur Rechenschaft verpflichtet. Seine Amtszeit beläuft sich in der Regel auf drei bis vier Jahre. In manchen Orden und Kongregationen ist die Zahl dieser Amtszeiten auf beschränkt.
In den tätigen Orden war der Superior früher zumeist der Leiter der zum Konvent gehörigen Einrichtung eines Krankenhauses oder einer Schule.
Letzte Änderung: 7. Mai 2008
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