Koadjutor


Koadjutor, lateinisch für »Mitgehilfe«, ein einem kirchlichen Amtsträger (Abt oder Bischof) beigeordneter Stellvertreter oder Assistent mit gewissen Vollmachten und dem Recht auf Nachfolge (coadjutor cum iure successionis). Der Koadjutor unterstützt oder vertritt den Amtsträger in dessen Leitungsaufgaben.

Im Bereich der Klöster wurden neue Äbte häufig nur als Koadjutoren eingesetzt, weil man dem auf Lebenszeit gewählten, wegen Krankheit oder Alter aber regierungsunfähigen Abt nicht seinen Rang nehmen wollte. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil lief diese Praxis allmählich aus und ist heute nicht mehr üblich.

Letzte Änderung: 11. April 2009 

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