Abt


Ein Abt (spätlat.: abbas, aus hebr.: abba Vater) ist der Vorsteher und geistliche Leiter eines selbständigen Klosters (Abtei) von Mönchen oder Regularkanonikern. Die weibliche Entsprechung ist die Äbtissin (Nonnen).

Äbte wurden meist auf Lebenszeit oder bis zum 70. oder 75. Lebensjahr gewählt. Inzwischen gibt es aber einen Trend zur Begrenzung der Amtszeit (häufig sechs oder zwölf Jahre).

Äbte haben als Vorsteher eines selbständigen Klosters umfassende Führungs- und Leitungsvollmachten, sind aber keine Bischöfe und diesen auch nicht gleichgestellt (vgl. Abtbischof). Als Zeichen ihrer Würde tragen sie die Pontifikalien (Brustkreuz, Stab, Mitra und Ring). Das Brustkreuz (Pektorale) erhalten Äbte und Äbtissinnen direkt nach der Wahl, Stab, Mitra und Ring während der feierlichen Segnung (Benediktion)

Erzabt ist der Vorsteher einer Erzabtei, Abtpräses der einer Kongregation. Vorsteher der Benediktinischen Konföderation ist der Abtprimas. Der Leiter der mehr zentralistisch organisierten Zisterzienser und Prämonstratenser und der föderalistischen Augustiner-Chorherren-Kongregationen ist der Generalabt (→ Prälatenorden).

Letzte Änderung: 4. Juli 2009 

Kommentare

Ein Kommentar zu “Abt”

  1. Miriam
    17. Juni 2009 17:25

    hey danke diese web site war sehr nützlich für mich, da ich sie für miene reli hausaufgaben brauchte also nochmals danke

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