Wahlbitte


Eine Wahlbitte (lat. Postulation) kann geäußert werden, wenn der Wahl eines Kandidaten für ein Amt ein kirchenrechtliches Hindernis entgegensteht, von dem Dispens (Befreiung) erteilt werden kann und üblicherweise auch wird.

Ein solches Hindernis kann zum Beispiel vorliegen, wenn der von den Wahlberechtigten gewünschte Klostervorsteher einem anderen Kloster, einer anderen Kongregation oder gar einer anderen Ordensgemeinschaft angehört. In diesem Fällen richten die Wähler eine Wahlbitte an die zuständigen kirchlichen Autoritäten (Abt eines Klosters, Präses einer Kongregation o.a.), die ihre Zustimmung geben müssen, damit der Kandidat sein Amt antreten kann.

Das Vorgehen bei einer Wahlbitte ist in den Canones 180 bis 182 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) geregelt.

Literatur

  • Primetshofer, Bruno: Ordensrecht. – Freiburg: Rombach, 42003

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Letzte Änderung: 30. April 2012 

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