Päpstlichen Rechts


Ein Institut des geweihten Lebens wird als Institut päpstlichen Rechts, lat. iuris pontificii, bezeichnet, wenn es vom Apostolischen Stuhl errichtet oder von ihm durch förmliches Dekret (→Decretum laudis) anerkannt wurde (CIC Can. 589).

Institute päpstlichen Rechts stehen unter der Aufsicht des Heiligen Stuhls. Sie sind jeder Einflussnahme eines Bischofs entzogen (→Bischöflichen Rechts), den sie lediglich noch zur Errichtung einer Niederlassung um Erlaubnis bitten müssen. Die oberste Aufsicht über Ordensmitglieder und Wirtschaftsführung wird durch die Religiosenkongregation durchgeführt, welcher der bzw. die Generalobere jährlich Bericht erstatten muss.

Päpstlichen Rechts können sowohl Männer- als auch Frauengemeinschaften sein.

Letzte Änderung: 19. Februar 2009 

Kommentare

Ein Kommentar zu “Päpstlichen Rechts”

  1. Br_Tuck
    20. März 2013 17:18

    Gut, dass es diese Rechtsform gibt. Ansonsten wäre so manche, als wirklich „katholisch“ zu bezeichnende Ordensgemeinschaft von den in der Mehrzahl ingnorant linksliberalen Bischöfen weggemobbt worden.

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