Abtpräses


Abtpräses, der Vorsitzende einer monastischen Kongregation der Benediktiner und Zisterzienser; in manchen Kongregationen wird er auch Erzabt oder Generalabt genannt.

Kompetenzen und Amtsdauer eines Abtpräses richten sich nach den Statuten der jeweiligen Kongregation. Meist wird er vom Generalkapitel für sechs Jahre gewählt. Der Abtpräses vertritt die Kongregation nach außen, hat aber i.d.R. keine konkrete Leitungsgewalt nach innen; die einzelnen Klöster bleiben selbständig. Zu den Aufgaben des Abtpräses gehören aber die kanonischen Visitationen der Mitgliedsklöster und die Leitung von Abtwahlen. Er führt auch den Vorsitz bei den Generalkapiteln. Unterstützt und vertreten wird der Abtpräses von den ebenfalls gewählten Assistenz- oder Konsiliaräbten.

Wurde der Abtpräses bisher aus den Reihen der amtierenden Äbte gewählt, wird diese Praxis heute zunehmend verlassen. Manche Äbte legten die Leitung ihres Klosters nieder, blieben aber Vorsteher ihrer Kongregation. 2008 wurde mit dem Präses der Beuroner Kongregation, Albert Schmidt, zum ersten Mal ein Abtpräses gewählt, der vorher nicht Abt eines Klosters gewesen war. Er wurde erst nachträglich zum Abt geweiht.

In einzelnen Kongregationen ist der Abt des Hauptklosters automatisch auch Abtpräses oder Erzabt der Kongregation. Zu diesen Kongregationen gehören die Mehrerauer Kongregation und die Kongregation von St. Ottilien, die aber auf dem Generalkapitel 2008 die Trennung der beiden Ämter beschlossen hat.

Mit dem Abtpräses nicht verwechselt werden darf der Abtprimas, der nicht der Vorsteher einer Kongregation, sondern der Leiter der Konföderation (Vereinigung) aller Kongregationen ist.

Letzte Änderung: 9. November 2008 

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